Ehrenräte
Der Ehrenrat
Die Aufgabe des Ehrenrates vom Fastnacht und Brauchtumsvereine Finther Freiherrn und Frauen e.V.1992, ist in der Vereinssatzung ist festgehalten und bedeutet:
- dass jedes Vereinsmitglied den Ehrenrat anrufen kann, wenn es innerhalb des Vereins zu Streitigkeiten gekommen ist, die seine Person betreffen.
- der Vorstand kann den Ehrenrat zu bestimmten Anlässen, bei Unstimmigkeiten mit Mitgliedern oder schwerwiegenden Entscheidungen, anrufen. Der Ehrenrat hat beratende Funktion. Er kann schlichten, er kann beratend zur Seite stehen und er kann unter sich demokratisch getroffene Entscheidungen einbringen, er kann aber nicht exekutiv entscheiden.
- der Ehrenrat besteht aus drei Personen und wird in der Mitgliederhauptversammlung bei Neuwahlen des Vorstandsgremiums auf drei Jahre gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ehrenrates, kann der Vorstand ein neues Ehrenratsmitglied für die restliche Amtszeit bis zur JHV benennen.
- Ehrenräte gehören nicht dem Vorstand oder Revisoren an und üben während ihrer Wahlzeit keine Funktionen aus, die, den Vorstandes in seiner Geschäftstätigkeit betrifft.
Dem Ehrenrat gehören derzeit die Herren,
Edgar Schäfer
Univ.- Prof. Dr. med. M.A./ Univ. Harvard Peter Vaupel
Reinhard Wolf Bankdirektor i.R., an